Kurtaxe Ostsee 2026: Rechner und Pflichten für Vermieter
Kurtaxe an der Ostsee 2026 berechnen: aktuelle Sätze für zehn Orte, örtliche Zähltage sowie Melde- und Abrechnungspflichten für Vermieter.
· Aktualisiert · 8 Min. Lesezeit · Von Mika Wille
An der Ostsee gibt es keinen gemeinsamen Kurtaxe-Satz. Jede Gemeinde bestimmt Betrag, Saison, Befreiungen und Zählweise selbst. Als Vermieter meldest du deine Gäste, ziehst die Kurabgabe ein und führst sie ab. Der Kurtaxe-Rechner bildet die Standardtarife und Zähltage für sechs Orte im Jahr 2026 ab; die Tabelle darunter vergleicht zehn belegte Beispiele.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Systematik und nennt belegte Beispiele, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Verbindlich ist ausschließlich die Kurabgabesatzung deiner Gemeinde und die Auskunft deiner Kurverwaltung.
Was ist die Kurabgabe, und was ist sie nicht?
Die Kurabgabe ist eine kommunale Abgabe, mit der Kur- und Erholungsorte die Kosten ihrer touristischen Infrastruktur auf die Gäste umlegen: Strandreinigung, DLRG-Türme, Promenaden, Veranstaltungen, Toiletten. Sie ist eine Gegenleistungs-Abgabe: Der Gast zahlt und bekommt dafür Nutzungsrechte, meist verbrieft in einer Gästekarte.
Genau darin liegt der Unterschied zu einer Übernachtungssteuer wie der Hamburger Kultur- und Tourismustaxe: Die ist eine Steuer ohne konkrete Gegenleistung, wird vom Beherbergungsbetrieb geschuldet und beim Finanzamt angemeldet. Die Kurabgabe dagegen schuldet der Gast, sie fließt an die Gemeinde bzw. Kurverwaltung, und du bist nur die Einzugsstelle. Wie das Hamburger Modell funktioniert, habe ich im Artikel zur Übernachtungssteuer in Hamburg aufgeschrieben. Wer in beiden Welten vermietet, sollte die beiden Systeme nicht verwechseln.
Zwei Begriffe, die oft durcheinandergehen:
- Kurabgabe (auch Kurtaxe, Gästebeitrag): zahlt der Gast nach der örtlichen Aufenthaltsregel, du ziehst sie ein.
- Tourismusabgabe (auch Fremdenverkehrsabgabe): zahlen ortsansässige Unternehmen, auch Vermieter, als Beitrag zu den Tourismuskosten der Gemeinde. Viele Ostseebäder erheben beides in getrennten Satzungen; die Tourismusabgabe ist dein eigener Kostenpunkt und läuft nicht über den Gast.
Wer zahlt die Kurtaxe, und wer meldet sie?
Kurz: Der Gast schuldet, du meldest, ziehst ein, führst ab und haftest. Diese Rollenverteilung wird nicht in jeder Satzung neu erfunden, sondern kommt direkt aus den Landesgesetzen.
In Schleswig-Holstein regelt § 10 KAG, dass Gemeinden eine Kurabgabe von ortsfremden Personen erheben dürfen und dass, wer Personen beherbergt oder ihnen Wohnraum überlässt, per Satzung verpflichtet werden kann, „die beherbergten Personen zu melden sowie die Kurabgabe einzuziehen und abzuführen". Der entscheidende Halbsatz: Der Wohnungsgeber „haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung". In Mecklenburg-Vorpommern steht die Parallele in § 11 KAG M-V; seit 2020 können dort auch Orte außerhalb klassischer Kurorte als Tourismusort eine Kurabgabe erheben, und die Satzung kann Befreiungen aus wichtigem Grund vorsehen.
Praktisch bedeutet die Haftung: Vergisst du, die Kurabgabe beim Gast zu kassieren, ist das dein Problem, nicht das der Gemeinde. Sie kann den Betrag per Bescheid von dir fordern. Deshalb gehört die Kurabgabe von Anfang an in deinen Buchungsprozess: entweder als ausgewiesener Aufschlag bei der Buchung oder als Position beim Check-in, aber nie als Punkt, an den du dich „später erinnern" willst.
Kurtaxe Ostsee 2026: zehn belegte Beispiele
Die Beträge in dieser Tabelle stammen aus Gemeindesatzungen oder offiziellen 2026er Übersichten. Wo die Satzung nicht geprüft ist, nennt die Zählspalte bewusst nur die Angabe aus der Tarifübersicht.
| Ort | Haupt- oder Ganzjahressatz | Nebensaison | Zählweise | Kinder |
|---|---|---|---|---|
| Timmendorfer Strand | 3,50 € (01.05.–30.09.) | 2,00 € | Anreise frei, Abreise zählt | unter 18 frei |
| Scharbeutz/Haffkrug | 3,50 € (15.05.–14.09.) | 1,90 € | pro Nacht laut Übersicht | unter 18 frei |
| Sierksdorf Strand | 3,10 € (01.05.–30.09.) | 1,55 € | pro Nacht laut Übersicht | siehe Satzung |
| Neustadt/Pelzerhaken/Rettin | 2,70 € (01.05.–30.09.) | 1,60 € | pro Nacht laut Übersicht | siehe Satzung |
| Fehmarn | 2,30 € (15.05.–14.09.) | 1,50 € | Anreise frei, Abreise zählt | unter 18 frei |
| Grömitz/Lensterstrand | 4,00 € (01.04.–31.10. und 25.–31.12.); 2,00 € vom 01.–03.01.2026 | 2,50 € | Anreise frei, Abreise zählt | unter 18 frei |
| Kühlungsborn | 3,00 € (01.05.–30.09.) | 1,60 € | An- und Abreise zusammen, Satz der Anreise | unter 16 frei |
| Zingst | 3,00 € ganzjährig | entfällt | An- und Abreise zusammen | unter 6 frei, 6–14 halb |
| Binz | 3,40 € ganzjährig | entfällt | An- und Abreise zählen einzeln | unter 3 frei |
| Kaiserbäder Usedom: Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin | 3,70 € (01.04.–31.10.) | 2,90–3,00 € | siehe Satzung | unter 6 frei |
Für die Abrechnung sind drei Punkte wichtiger als die reine Zahl:
- Saison: Scharbeutz wechselt Mitte Mai, Grömitz schon am 1. April und zusätzlich über Weihnachten.
- Alter: In Zingst zahlen Kinder von 6 bis 14 Jahren den halben Satz. In Binz gilt der volle Satz bereits ab 3 Jahren.
- Zähltage: Sieben Übernachtungen ergeben nicht überall sieben Abgabetage. Binz berechnet An- und Abreise einzeln, also acht Tage.
Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Zwei Erwachsene zahlen für sieben Juli-Nächte in Kühlungsborn 42,00 €. In Binz sind es bei derselben Reisedauer 54,40 €, weil dort acht Aufenthaltstage mit je 3,40 € berechnet werden.
Was bekommt der Gast dafür? Die Gästekarten-Systematik
Die Quittung ist meist zugleich eine Gästekarte. Wenn du sie mit dem separaten Abgabeposten vor der Anreise erklärst, weiß der Gast, wofür er zahlt und welche Leistungen er nutzen kann.
An der schleswig-holsteinischen Küste ist das die OstseeCard. Sie dient in teilnehmenden Orten als Zahlungsnachweis und bringt je nach Region freien Strandzugang, vergünstigte Busfahrten oder Rabatte. Auf Usedom übernimmt die UsedomCard diese Rolle. Welche Leistungen wirklich enthalten sind, steht in den Unterlagen deines Ortes; übernimm nicht einfach die Versprechen der Nachbargemeinde.
Für dich als Vermieter heißt das: Du bist die Ausgabestelle. Die Karte entsteht beim Melden des Gastes, womit wir beim eigentlichen Arbeitsschritt sind.
Meldeschein und digitale Meldesysteme: So läuft der Prozess
Der Ablauf ist in fast allen Ostseebädern gleich strukturiert, nur das Werkzeug unterscheidet sich: vom Papierblock bis zur PMS-Schnittstelle. So sieht der Standardprozess aus:
- Als Vermieter registrieren. Bevor du meldest, musst du deiner Kurverwaltung als Beherbergungsbetrieb bekannt sein. Viele Orte legen dir dabei direkt einen Zugang zum digitalen Meldesystem an.
- Gast melden. Pro Aufenthalt erfasst du Namen, Personenzahl, Geburtsjahre (wegen der Kinderbefreiung) und An-/Abreisedatum. Wichtig: Die melderechtliche Hotelmeldepflicht nach Bundesmeldegesetz ist für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zum 1. Januar 2025 entfallen. Die Kurabgabe-Meldung aus der Gemeindesatzung bleibt davon unberührt und gilt weiter. Für ausländische Gäste besteht die BMG-Meldepflicht ohnehin fort.
- Gästekarte ausgeben. Aus der Meldung entsteht die Kurkarte, gedruckt oder zunehmend digital per E-Mail bzw. App aufs Handy des Gastes.
- Kurabgabe einziehen. Du kassierst den Betrag beim Gast, je nach Setup als Teil des Buchungspreises, als separate Position bei der Anzahlung oder vor Ort.
- Abrechnen und abführen. Die Kurverwaltung rechnet gesammelt ab; bei digitalen Systemen automatisch aus den gemeldeten Daten, klassisch per Sammelabrechnung zum Monats- oder Quartalsende.
Die Digitalisierung ist an der Ostsee weit fortgeschritten: Verbreitet sind vor allem der AVS Meldeschein, eine Online-Anwendung, mit der du Kurkarten erzeugst und bargeldlos mit der Gemeinde abrechnest, im Einsatz in über 300 Orten in DACH, und das elektronische Meldewesen von Feratel mit Meldescheinerfassung, Kurabgabe-Abrechnung und digitaler Unterschrift. Welche Plattform dein Ort nutzt, steht auf der Vermieterseite deiner Kurverwaltung.
Wie du die Kurtaxe automatisch abwickelst
Der Meldeschein ist ein klassischer Fall von Daten, die du längst hast: Name, Personenzahl, Reisedaten liegen mit jeder Buchung in deinem Property-Management-System. Der einzige Grund, sie noch einmal abzutippen, ist eine fehlende Verbindung zwischen PMS und Meldesystem.
Viele PMS und spezialisierte Middleware-Anbieter haben Schnittstellen zu AVS und Feratel. Aus einer bestätigten Buchung kann so ein vorbefüllter Meldeschein entstehen. Der Gast ergänzt fehlende Angaben beim digitalen Check-in, erhält die Kurkarte vor der Anreise und die Kurverwaltung rechnet anhand der Meldedaten ab. Wie diese Kette im Detail funktioniert, zeigt der Leitfaden Kurtaxe automatisieren. Den größeren Ablauf vom Buchungseingang bis zur Buchhaltung beschreibe ich unter Ferienwohnung automatisieren; mein technisches Vorgehen steht im Technik-Setup.
Meine beiden Ferienwohnungen am Möllner See betreibe ich mit automatisierten Abläufen. Bei Gut Kletkamp, 10 Einheiten an der holsteinischen Ostseeküste, hat die Automatisierung von Check-in, Gästekommunikation und Reinigungsplanung 20 Stunden Verwaltung pro Woche eingespart. Ob sich auch die Kurabgabe ohne manuelle Übertragung abwickeln lässt, hängt von der Schnittstelle der zuständigen Gemeinde ab.
Typische Fehler bei der Kurabgabe
Die meisten Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern weil Vermieter das System ihrer Gemeinde nie komplett gelesen haben. Diese fünf Fehler sehe ich am häufigsten:
- Kurabgabe nicht einkalkuliert. Wer die Abgabe weder im Preis noch als separate Position erhebt, zahlt sie wegen der Haftung am Ende selbst, bei einer gut gebuchten Wohnung schnell ein dreistelliger Betrag pro Saison.
- Satzung des Nachbarorts benutzt. Sätze, Saisonzonen und Kinderbefreiungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Die Werte aus einem Blogartikel oder vom Nachbarort sind keine Grundlage für deine Abrechnung.
- Meldung für deutsche Gäste eingestellt. Der Wegfall der BMG-Hotelmeldepflicht zum 01.01.2025 wird als Ende aller Meldepflichten missverstanden. Die Kurabgabe-Meldung steht in der Gemeindesatzung und gilt unabhängig davon weiter.
- Befreiungen ohne Nachweis gewährt. Kinderalter, Schwerbehinderung, wichtige Gründe: Was befreit, definiert die Satzung, und meist gehört ein Nachweis dazu. Wer großzügig freistellt, haftet für die Differenz.
- Gästekarte nicht ausgegeben. Wer nur kassiert, aber die Karte nicht aushändigt, verschenkt den Gegenwert und provoziert genau die Diskussionen über „versteckte Gebühren", die mit einer erklärten Gästekarte gar nicht erst entstehen.
Was du vor der nächsten Buchung festlegst
Lege für jede Unterkunft ein kurzes Datenblatt mit fünf Punkten an:
- Link und Stand der gültigen Kurabgabesatzung.
- Tarife, Saisonwechsel und Zählweise.
- Altersgrenzen, Ermäßigungen und nötige Nachweise.
- Meldeweg, Ausgabekanal der Gästekarte und Abrechnungsfrist.
- Zuständiges System samt Testbuchung vor Saisonbeginn.
Danach kannst du entscheiden, welche Daten dein PMS automatisch übergibt und wo eine manuelle Kontrolle bleibt. Prüfe die Sätze vor jeder Saison erneut; Nachbarorte und Vorjahreswerte sind keine belastbare Abrechnungsgrundlage.
Kurtaxe Ostsee 2026 berechnen
Der Rechner verwendet die 2026er Standardtarife für die eingetragenen Gäste ab 18 Jahren. Kinder, Ermäßigungen, Jahreskarten und berufliche Aufenthalte sind nicht eingerechnet. Die Eingaben bleiben in deinem Browser.
Der Aufenthalt muss vollständig im Kalenderjahr 2026 liegen und darf höchstens 60 Nächte umfassen.
- Kurabgabe
- 49,00 €
- Berechnete Tage
- 7
- Übernachtungen
- 7
Der Anreisetag ist frei, der Abreisetag wird berechnet.
- 7 Tage × 3,50 € × 2 Gäste = 49,00 € (Hauptsaison)
Unter 18 Jahren fällt keine Kurabgabe an.
Quelle: Kurabgabesatzung Timmendorfer Strand
Verbindlich bleibt die Kurabgabesatzung deiner Gemeinde.
Häufige Fragen
01Wie hoch ist die Kurtaxe an der Ostsee?
Das legt jede Gemeinde in ihrer Kurabgabesatzung fest. Einen einheitlichen Ostsee-Satz gibt es nicht. In den zehn belegten Beispielen dieses Artikels reichen die regulären 2026er Sätze von 1,50 € in der Fehmarner Nebensaison bis 4,00 € in der Grömitzer Hauptsaison. Auch Saisonzeiten und Zählweise unterscheiden sich. Verbindlich ist immer die Satzung deiner Gemeinde.
02Wer muss die Kurtaxe bezahlen: Gast oder Vermieter?
Schuldner der Kurabgabe ist der Gast. Als Vermieter bist du aber in der Regel per Satzung verpflichtet, deine Gäste zu melden, die Abgabe einzuziehen und an die Kurverwaltung abzuführen, und du haftest für die vollständige und rechtzeitige Abführung. Grundlage sind die Kommunalabgabengesetze, in Schleswig-Holstein § 10 KAG, in Mecklenburg-Vorpommern § 11 KAG M-V.
03Sind Kinder von der Kurabgabe befreit?
Das ist Gemeindesache. In Timmendorfer Strand, Fehmarn und Grömitz sind Gäste unter 18 Jahren befreit, in Kühlungsborn unter 16. Zingst befreit Kinder unter 6 und berechnet von 6 bis 14 Jahren den halben Satz. In Binz sind nur Kinder unter 3 Jahren befreit. Der Rechner weist deshalb bei diesen Orten auf zusätzlich zahlpflichtige Minderjährige hin.
04Zählen An- und Abreisetag bei der Kurtaxe mit?
Auch das regelt jede Gemeinde selbst. In Timmendorfer Strand, Fehmarn und Grömitz ist der Anreisetag frei und der Abreisetag zählt. Kühlungsborn und Zingst rechnen An- und Abreise zusammen als einen Tag. Binz berechnet beide Tage einzeln. Der Rechner bildet diese sechs Regeln für Aufenthalte im Jahr 2026 ab.
05Muss ich noch Meldescheine ausfüllen, obwohl die Hotelmeldepflicht abgeschafft wurde?
Ja. Zum 1. Januar 2025 ist nur die melderechtliche Pflicht aus dem Bundesmeldegesetz für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit entfallen. Die Meldepflicht für die Kurabgabe steht davon unabhängig in der Gemeindesatzung und gilt weiter, in vielen Ostseebädern inzwischen digital über Systeme wie AVS oder Feratel.
06Was passiert, wenn ich die Kurabgabe nicht abführe?
Als Einzugsverpflichteter haftest du gegenüber der Gemeinde für die vollständige und rechtzeitige Abführung. Sie kann den Betrag dann per Bescheid direkt von dir fordern, auch wenn der Gast nie gezahlt hat. Dazu kommen je nach Satzung Verspätungsfolgen und Bußgelder wegen verletzter Melde- und Mitwirkungspflichten.
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