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Recht & Steuern

Übernachtungssteuer Hamburg 2026: Sätze für Ferienwohnungen

Kurtaxe Hamburg 2026: Staffelsätze der Übernachtungssteuer, Fristen und Anmeldung für Ferienwohnungen. Mit Rechner und den beschlossenen Sätzen für 2027.

· Aktualisiert · 10 Min. Lesezeit · Von Mika Wille

Die Übernachtungssteuer in Hamburg heißt offiziell Kultur- und Tourismustaxe. 2026 beträgt sie je nach Netto-Übernachtungspreis zwischen 0,60 € und 4,80 € pro Gast und Übernachtung. Oberhalb von 200 € netto kommen je angefangene 50 € weitere 1,20 € hinzu. Steuerschuldner bist du als Vermieter, auch bei einer privat vermieteten Ferienwohnung. Du meldest die Taxe quartalsweise beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, jeweils bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Seit März 2026 stehen auch die höheren Sätze ab 2027 fest. Im Rechner auf dieser Seite prüfst du eine einzelne Buchung mit gleichmäßiger Preisaufteilung. TaxPilot (Beta) auf tourismussteuer.de verarbeitet Buchungslisten und bereitet die Quartalsmeldung vor.

Hinweis: Dieser Artikel fasst die offiziellen Angaben der Hamburger Steuerverwaltung zusammen, ersetzt aber keine Steuerberatung. Verbindlich sind Gesetz und Auskunft des Finanzamts.

Was ist die Kultur- und Tourismustaxe?

Die Kultur- und Tourismustaxe ist eine kommunale Steuer der Freien und Hansestadt Hamburg auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben, umgangssprachlich Übernachtungssteuer, Bettensteuer, City-Tax oder Kurtaxe Hamburg genannt. Rechtsgrundlage ist das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz (HmbKTTG), das seit dem 01.01.2013 gilt; alle Details stehen auf der offiziellen Seite der Finanzbehörde.

Besteuert wird die Überlassung einer Beherbergungsmöglichkeit gegen Entgelt, ausdrücklich auch in Ferienwohnungen und Privatunterkünften, nicht nur in Hotels. Erfasst sind nur kurzzeitige Beherbergungen unter zwei Monaten; wer länger vermietet (etwa möbliert auf Zeit), fällt für diesen Zeitraum nicht darunter.

Die Taxe ist eine indirekte Steuer. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, also du. Du kannst die Steuer deinen Gästen in Rechnung stellen, bist dazu aber nicht verpflichtet. Anders als bei einer klassischen Kurtaxe an der Ostsee zahlt der Gast also nicht direkt an die Stadt, sondern du meldest an und führst ab.

Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Hamburg 2026?

Die Taxe ist gestaffelt nach dem Nettoentgelt (Übernachtungspreis ohne Umsatzsteuer) pro Gast und Übernachtung. Die aktuellen Sätze gelten laut dem offiziellen Merkblatt der Steuerverwaltung für alle Beherbergungsleistungen, die ab dem 01.01.2025 gebucht wurden. Sie wurden zum 01.01.2025 um 20 % erhöht. Für 2026 sind das:

Nettoentgelt pro Gast und ÜbernachtungKultur- und Tourismustaxe
bis 10 €0 € (steuerfrei)
über 10 € bis 25 €0,60 €
über 25 € bis 50 €1,20 €
über 50 € bis 100 €2,40 €
über 100 € bis 150 €3,60 €
über 150 € bis 200 €4,80 €
je weitere angefangene 50 €+ 1,20 €

Quelle: Merkblatt Kultur- und Tourismustaxe, Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz, Stand Juli 2025 (PDF). Für Buchungen, die noch vor dem 01.01.2025 abgeschlossen wurden, gelten übergangsweise die alten Pauschalsätze. Sie liegen ein Sechstel unter den neuen Sätzen, zum Beispiel 0,50 € statt 0,60 €.

Die Steuer fällt pro Person an, nicht pro Wohnung. Bei mehreren Gästen teilst du den Übernachtungspreis auf die Personen auf und liest für jeden Gast die Staffel ab. In Berlin gilt dagegen die prozentuale City Tax, bei der die Personenzahl keine Rolle spielt. Bemessungsgrundlage ist das Nettoentgelt für die Übernachtungsleistung, nicht dein Bruttopreis.

Beispielrechnung (frei gewählte Werte): Deine Ferienwohnung kostet 130 € netto pro Nacht, es übernachten zwei Gäste für drei Nächte. Pro Person entfallen 65 € auf die Übernachtung, das ist die Stufe „über 50 € bis 100 €" mit 2,40 €. Macht 2 × 2,40 € × 3 Nächte = 14,40 € Kultur- und Tourismustaxe für die Buchung. Den Betrag prüfst du im Rechner auf dieser Seite.

Wer muss die Tourismustaxe zahlen, auch private FeWo-Vermieter?

Ja: Jeder, der in Hamburg kurzzeitige Beherbergung gegen Entgelt anbietet, ist Beherbergungsbetrieb im Sinne des Gesetzes: Hotels, Pensionen, Boarding Houses, aber genauso Ferienwohnungen und Privatunterkünfte. Eine Untergrenze nach Größe oder Gewerblichkeit gibt es nicht.

Auch bei den Gästen gibt es praktisch keine Ausnahmen mehr:

  • Geschäftsreisende: Seit dem 01.01.2023 ist auch die beruflich zwingend erforderliche Übernachtung steuerpflichtig. Die früher übliche Arbeitgeber-Bescheinigung befreit nicht mehr.
  • Kinder und Jugendliche: Minderjährige werden ebenfalls erfasst; es gibt keine Altersbefreiung. Bei der Aufteilung des Zimmerpreises ist aber eine sachgerechte abweichende Verteilung zulässig, etwa wenn ein Kleinkind mit im Zimmer der Eltern schläft.
  • Niedrigpreis-Bagatelle: Steuerfrei bleibt nur, wessen Nettoentgelt pro Person und Übernachtung 10 € oder weniger beträgt.
  • Keine Steuer ohne Aufenthalt: Nicht zustande gekommene Reservierungen und kostenpflichtige Stornierungen lösen keine Taxe aus. Die Steuer entsteht erst, wenn der Gast die Unterkunft tatsächlich überlassen bekommt.

Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com und andere Plattformen gilt: Maßgeblich ist der Betrag, der für die Übernachtung bei dir als Betrieb ankommt. Zahlt der Gast an die Plattform und diese leitet den Betrag abzüglich Provision an dich weiter, berechnet sich die Taxe aus dem an dich gezahlten Betrag.

Wie meldest du die Kultur- und Tourismustaxe an? Schritt für Schritt

Das Verfahren besteht aus einer einmaligen Anzeige deines Betriebs und danach regelmäßigen Steueranmeldungen, bei denen du die Steuer selbst berechnest und zeitgleich zahlst. So gehst du vor:

  1. Tätigkeit anzeigen. Bevor du mit der Vermietung startest, meldest du deinen Betrieb mit dem Formular „Anzeige gem. § 6 Abs. 1 HmbKTTG" beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Gorch-Fock-Wall 11, 20355 Hamburg). Auch Betreiberwechsel, Verlegung und Ende der Tätigkeit sind anzeigepflichtig, jeweils vor dem Ereignis.
  2. Aufzeichnungen führen. Du dokumentierst Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste (für minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern genügt die Anzahl). Rechnungen oder deine Buchhaltung reichen, solange alles nachvollziehbar ist. Aufbewahrungsfrist: vier Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
  3. Taxe pro Buchung berechnen. Nettoentgelt pro Person und Übernachtung ermitteln, Staffelbetrag ablesen und mit Personen und Nächten multiplizieren. Eine einzelne Buchung prüfst du im Rechner auf dieser Seite. Für ein ganzes Quartal importierst du die Buchungsliste in TaxPilot.
  4. Steueranmeldung abgeben. Quartalsweise reichst du die „Anmeldung der Kultur- und Tourismustaxe gem. § 6 Abs. 3 HmbKTTG" ein. Die amtlichen Vordrucke gibt es auf der Seite der Finanzbehörde, die Abgabe funktioniert auch über Mein ELSTER. Betreibst du mehrere Unterkünfte, brauchst du je Betrieb eine eigene Anmeldung.
  5. Zeitgleich zahlen. Die Taxe ist eine Anmeldesteuer: Du berechnest sie selbst und führst sie mit Abgabe der Anmeldung ab. Einen Steuerbescheid bekommst du nur, wenn das Finanzamt von deiner Anmeldung abweicht.
  6. Ab dem zweiten Jahr gegebenenfalls auf Jahresanmeldung umstellen. Lag deine Taxe im Vorjahr unter 1.000 € und bleibt voraussichtlich darunter, reicht künftig eine Jahresanmeldung (siehe Fristen).

Gästedaten, Aufenthaltsdauer und Preise liegen in deinem Channel-Manager bereits vor. Wie du diese Daten ohne doppelte Handarbeit in deine Abläufe übernimmst, zeigt der Leitfaden Ferienwohnung automatisieren; die Werkzeuge aus meinen Projekten findest du in meinem Technik-Setup.

Wie bringe ich die Steuer in meine Preise und Buchhaltung?

Im Alltag musst du klären, wie du die Taxe im Inserat abbildest, über das Jahr sammelst und bei gemischten Aufenthalten behandelst.

Darstellung auf Airbnb. Airbnb bietet Gastgebern ein eigenes Werkzeug, um lokale Steuern selbst zu erheben. Laut Airbnb-Hilfecenter kannst du eine Steuer „als Prozentsatz pro Buchung, Gebühr pro Gast, Gebühr pro Nacht oder Gebühr pro Gast und Nacht" hinterlegen. Für die Hamburger Taxe ist die Variante „Gebühr pro Gast und Nacht" die passende. Die Staffel selbst musst du dabei aber im Kopf behalten, denn Airbnb bildet keine gestaffelten Sätze nach Nettoentgelt ab, sondern nur einen festen Betrag. Laut Hilfeseite steht diese Funktion den meisten Gastgebern zur Verfügung, nicht nur Nutzern professioneller Gastgeber-Tools. Für Anmeldung, Zahlung und Meldung der Steuer bleibst du selbst verantwortlich. Airbnb zieht die Taxe für Hamburg also nicht selbst ab. Das Einziehen über das Tool ändert nichts an deiner Anmelde- und Zahlungspflicht aus Schritt 4 und 5.

Darstellung auf Booking.com. Auf Booking.com verwaltest du Steuern nicht frei im Inserat, sondern zentral in den Objekteinstellungen. Laut Booking.com-Partnerhilfe findest du deine aktuellen Einstellungen im Extranet unter dem Reiter „Property" → „VAT/Tax/Charges". Dort siehst du auch, ob lokale Steuern wie die City Tax bereits in deinen Raten enthalten sind. Ändern kannst du diese Einstellungen nicht selbst; dafür wendest du dich an den Booking.com-Support. Ein Detail, das für deine Kalkulation zählt: Booking.com berechnet auf lokale Steuern wie die City Tax keine Provision, anders als auf den Übernachtungspreis.

Sammeln und Verbuchen im PMS. Erfasse die Taxe in deinem PMS als eigene Position, damit du die Quartalssumme direkt auswerten kannst. Wenn du sie an den Gast weiterberechnest, gehört sie laut amtlichem Merkblatt der Hamburger Steuerverwaltung zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer in der für Beherbergungsleistungen geltenden Höhe. Behalte sie deshalb in der Umsatzsteuerberechnung und führe sie in deiner KTT-Auswertung separat. So steht die Summe am 15. des Folgemonats nach Quartalsende fest, ohne dass du jede Buchung erneut prüfen musst.

Gemischte Aufenthalte (beruflich/privat). Rechtlich ist der Fall seit dem 01.01.2023 eindeutig: Auch beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen sind steuerpflichtig, die frühere Geschäftsreisenden-Ausnahme ist weg (siehe oben). Du brauchst deshalb keine Arbeitgeber-Bescheinigungen mehr zu sammeln, keine Buchungen in „geschäftlich steuerfrei" und „privat steuerpflichtig" aufzuteilen und keine Sonderfälle in deinen Vorlagen zu pflegen. Jede Übernachtung läuft nach derselben Staffel. Alte Prozessschritte rund um die Befreiung kannst du ersatzlos streichen.

Welche Fristen und Bagatellgrenzen gelten?

Standard ist die Quartalsanmeldung mit Stichtag am 15. Tag nach Quartalsende, also 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Beide Erleichterungen sind an Beträge geknüpft:

  • Jahresanmeldung statt Quartal: Betrug die Steuer im Vorjahr weniger als 1.000 € und übersteigt sie diesen Betrag voraussichtlich auch im laufenden Jahr nicht, ist das Kalenderjahr Anmeldungszeitraum: eine Anmeldung pro Jahr, Stichtag 15. Januar. Im Jahr der erstmaligen Anmeldung gilt das nicht: Da meldest du immer quartalsweise an.
  • Steuerfreigrenze pro Übernachtung: Nettoentgelte bis 10 € pro Person und Übernachtung bleiben steuerfrei, für reguläre Ferienwohnungen in Hamburg praktisch ohne Bedeutung.

Plane die Stichtage fest ein: Die Steuer ist selbst zu berechnen und zeitgleich mit der Anmeldung fällig. Wer die Taxe an Gäste weiterberechnet, sollte sie außerdem von Anfang an in der Preiskalkulation berücksichtigen. Wie du Preise systematisch statt aus dem Bauch heraus setzt, erklärt der Grundlagen-Artikel zum Revenue Management für Ferienwohnungen.

Steigt die Tourismussteuer in Hamburg 2027?

Ja. Die Erhöhung ist beschlossen: Das Dritte Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften (HmbGVBl. Nr. 9/2026, PDF) wurde am 4. März 2026 ausgefertigt und am 17. März 2026 im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die neuen Sätze treten am 1. Januar 2027 in Kraft.

Nettoentgelt pro Gast und ÜbernachtungKultur- und Tourismustaxe ab 2027
bis 15 €0 € (steuerfrei)
über 15 € bis 35 €0,80 €
über 35 € bis 50 €1,50 €
über 50 € bis 100 €3,00 €
über 100 € bis 150 €4,50 €
über 150 € bis 200 €6,00 €
je weitere angefangene 50 €+ 1,50 €

Das Gesetz ändert außerdem die Ersatzbemessungsgrundlage für klassifizierte Beherbergungsbetriebe ohne Pflicht zur Preisauslage oder zum Preisaushang: Ab 2027 werden je Übernachtung 200 € bei fünf Sternen, 150 € bei vier Sternen, 100 € bei drei Sternen und 75 € bei zwei oder weniger Sternen angesetzt. Das sind keine zusätzlichen Steuerbeträge, sondern Ersatzwerte für die Bemessungsgrundlage.

Die Übergangsregel richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Für Beherbergungsleistungen, die vor dem 1. Januar 2027 vereinbart wurden, gelten die bisherigen Bestimmungen fort. Halte das Buchungsdatum in deinem PMS vor und trenne Alt- und Neubuchungen in der Berechnungslogik. Die Tarifwahl im Rechner auf dieser Seite bildet diese Regel ab.

Typische Fehler bei der Übernachtungssteuer in Hamburg

Veraltete Informationen und eine falsche Bemessungsgrundlage führen zu diesen fünf typischen Fehlern:

  • Brutto statt netto gerechnet. Bemessungsgrundlage ist das Nettoentgelt ohne Umsatzsteuer. Wer den Bruttopreis in die Staffel einsetzt, rutscht schnell eine Stufe zu hoch.
  • Pro Wohnung statt pro Person gerechnet. Die Taxe fällt je Übernachtungsgast an. Bei zwei Gästen in einer 100-€-netto-Wohnung sind es zweimal 1,20 € (je 50 € pro Person), nicht einmal 2,40 €.
  • Geschäftsreisende weiter befreit. Die Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen ist seit dem 01.01.2023 abgeschafft. Alte Blogartikel und Vorlagen mit Arbeitgeber-Bescheinigung sind überholt.
  • Stornogebühren versteuert. Kostenpflichtige Stornierungen und geplatzte Reservierungen sind nicht steuerpflichtig, weil keine Unterkunft überlassen wurde. Wer sie mitmeldet, zahlt zu viel.
  • Anzeige vergessen oder erstes Jahr jährlich gemeldet. Die Tätigkeitsanzeige muss vor dem Start erfolgen, und im ersten Jahr ist immer quartalsweise anzumelden. Die Jahresanmeldung gibt es erst ab dem zweiten Jahr.

Was du jetzt prüfen solltest

Prüfe zuerst, ob dein Betrieb beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz angezeigt ist. Eine einzelne Buchung rechnest du im Rechner auf dieser Seite durch. Für ein ganzes Quartal importierst du deine Buchungsliste in TaxPilot und gleichst die Summe mit deinem PMS ab.

Kurtaxe Hamburg 2026 und 2027 berechnen

Trage den Netto-Übernachtungspreis pro Nacht für die ganze Unterkunft ein. Der Rechner teilt ihn gleichmäßig auf die Gäste auf. Umsatzsteuer, Frühstück und andere Nebenleistungen lässt du weg. Die Startwerte entsprechen der Beispielrechnung im Artikel. Deine Eingaben bleiben im Browser.

Wann wurde die Buchung vereinbart?

Der Tarif richtet sich nach dem Vertragsschluss. Für eine 2026 vereinbarte Reise im Jahr 2027 gilt noch der Tarif 2025/2026.

KTT für die Buchung
14,40 €6 Gastnächte
KTT pro Nacht
4,80 €
KTT pro Gast und Nacht
2,40 €
Nettoanteil pro Gast und Nacht
65,00 €

Rechenweg: 2,40 € × 2 Gäste × 3 Nächte = 14,40 €.

Den Nettoanteil zeigt der Rechner auf volle Cent gerundet. Für die Staffel verwendet er den ungerundeten Anteil.

Der Rechner setzt für alle Nächte denselben Preis und dieselbe Gästezahl an. Ändert sich einer der Werte, rechnest du die Abschnitte getrennt. Die Eingabe endet bei 59 Nächten, weil die KTT nur Aufenthalte unter zwei Monaten erfasst. Bei einer sachlich begründeten ungleichen Preisaufteilung rechnest du die Gäste ebenfalls getrennt. Verbindlich bleiben Gesetz und Auskunft des Finanzamts.

Häufige Fragen

01Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Hamburg 2026?

Die Kultur- und Tourismustaxe beträgt je nach Netto-Übernachtungspreis zwischen 0,60 € (Nettoentgelt bis 25 €) und 4,80 € (bis 200 €) pro Gast und Übernachtung. Je weitere angefangene 50 € Nettoentgelt kommen 1,20 € dazu. Übernachtungen bis 10 € netto pro Person sind steuerfrei.

02Müssen private Ferienwohnungs-Vermieter die Tourismustaxe in Hamburg zahlen?

Ja. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch Ferienwohnungen und Privatunterkünfte. Steuerschuldner ist der Beherbergungsbetrieb, also du als Vermieter. Du darfst die Taxe an deine Gäste weiterberechnen, musst es aber nicht. Ein separater Rechnungsausweis ist nicht vorgeschrieben. Bei einer Weiterberechnung gehört die Taxe zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage der Beherbergungsleistung.

03Sind Geschäftsreisende von der Übernachtungssteuer in Hamburg befreit?

Nein. Seit dem 01.01.2023 fällt die Kultur- und Tourismustaxe auch für beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen an. Die frühere Geschäftsreisenden-Ausnahme gibt es nicht mehr.

04Bis wann muss die Steueranmeldung in Hamburg abgegeben werden?

Grundsätzlich quartalsweise bis zum 15. Tag nach Quartalsende: 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober. Lag die Steuer im Vorjahr unter 1.000 € und bleibt voraussichtlich darunter, reicht eine Jahresanmeldung bis zum 15. Januar. Im ersten Jahr ist immer quartalsweise anzumelden.

05Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Hamburg 2027?

Für ab dem 01.01.2027 vereinbarte Beherbergungsleistungen gelten neue Staffelsätze: 0,80 € bis 35 € Nettoentgelt pro Gast und Nacht, 1,50 € bis 50 €, 3 € bis 100 €, 4,50 € bis 150 € und 6 € bis 200 €. Bis 15 € bleibt die Übernachtung steuerfrei; je weitere angefangene 50 € kommen 1,50 € hinzu. Für vor dem 01.01.2027 vereinbarte Buchungen gelten die bisherigen Bestimmungen fort.

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